Statuten

des

Preises für humane Nutzung der Informationstechnologie (Wolfgang Heilmann-Preis)

der Integrata-Stiftung
Schleifmühleweg 70
72070 Tübingen

Präambel

Der "Wolfgang Heilmann-Preis für humane Nutzung der Informationstechnologie“ steht in der Nachfolge des seit 1988 von der INTEGRATA gestifteten „Preises für integrierte Datenverarbeitung“, mit dem herausragende Beiträge zur rationellen Nutzung der Informationstechnologie am Arbeitsplatz ausgezeichnet wurden. In Zukunft soll die humane Nutzung der modernen Technik im Vordergrund stehen.

1. Träger

Die Integrata-Stiftung für humane Nutzung der Informationstechnologie, nachgehend "Stiftung" genannt, ist die Trägerin des "Wolfgang Heilmann-Preises". Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Stiftungszweck ist die Förderung und Durchführung von Forschungsvorhaben, Bildungseinrichtungen und Realisierungs-projekten zur humanen Nutzung der Informationstechnologie in Arbeit, Bildung, Gesundheit, Kunst und Kultur, insbesondere jedoch die humane Gestaltung des Arbeits- und Erwerbslebens.

2. Dedikation

Zur Förderung dieser Zielsetzung vergibt die Stiftung jährlich einen Preis für herausragende Beiträge zur Umsetzung der Potentiale der Informationstechnologie im Sinne einer humaneren Gestaltung unseres Lebens, also für Beiträge, die zu einer Verbesserung der Lebensqualität führen sollen.

Der pragmatische Gedanke steht dabei im Vordergrund. Er werden vor allem solche Arbeiten gefördert, die einen hohen Realisierungsstand haben und/oder konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Lebensumstände aufzeigen.

Der "Wolfgang Heilmann-Preis" ist mit € 10.000 dotiert und kann auf bis zu drei Preisträger beliebig verteilt werden. Die ausgezeichneten Preisarbeiten werden auf der Homepage der Integrata-Stiftung (www.integrata-stiftung.de) veröffentlicht.

3. Themenstellung

Gefördert werden Arbeiten, die den Stiftungszweck der humanen Nutzung der Informationstechnologie erfüllen, und von ihrer inhaltlichen Qualität als herausragend zu bezeichnen sind.

Förderungswürdig sind neben wissenschaftlichen Arbeiten auch Programmssysteme, Erfindungen und andere deutsch- oder englischsprachig dokumentierte Werke, die einen Beitrag zur humanen Nutzung der Informationstechnologie leisten.

4. Preisausschreibung und -bewertung

Um preiswürdige Arbeiten ausfindig zu machen, führt die Stiftung jährlich eine Ausschreibung durch. Das jeweilige Thema wird durch geeignete Beiträge in der Fachpresse einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht. Die Ausschreibung wird zudem im Internet unter der Stiftungs-Homepage www.integrata-stiftung.de hinterlegt. Eine Preis-Jury, der Mitglieder des Kuratoriums und des Fachbeirats der Stiftung angehören (vgl. Anlage) nimmt die Bewertung der Arbeiten vor und nennt die Preisträger. Ihr Votum ist nicht anfechtbar.

5. Einreichung

Die Arbeiten müssen in dreifacher Ausfertigung in deutscher oder englischer Sprache mit klarer und erschöpfender Beschreibung des Projekts und ausführlicher Begründung sowie einem erläuternden Kurzprofil des Bewerbers bzw. der Institution an die

Integrata-Stiftung für humane Nutzung der Informationstechnologie
Vorstand
Schleifmühleweg 70
72070 Tübingen

eingereicht werden. Bewertet werden nur die eingereichten Unterlagen.
Eigenbewerbungen sind möglich.

6. Auswahl und Bewertung

Die Stiftung führt eine formale und thematische Prüfung durch und legt die in Betracht kommenden Arbeiten mindestens zwei Mitgliedern des Kuratoriums zur Bewertung vor.

Die Bewertung erfolgt nach einer Kriterienliste, für die das pragmatische Wissenschaftsziel maßgeblich ist, d.h. es wird denjenigen Beiträgen der Vorzug gegeben, die über den Erkenntnisfortschritt hinaus Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität aufzeigen.

7. Preis-Jury

Der Preis-Jury gehören Vertreter der Wissenschaft und der Wirtschaft sowie andere Persönlichkeiten an, die die humane Nutzung der Informationstechnologie fördern wollen.

Es tagt einmal im Jahr, im Frühjahr oder im Herbst. Über die Preisvergabe entscheidet die einfache Stimmenmehrheit. Die Entscheidung der Preis-Jury ist endgültig und kann nicht angefochten werden. Die Tätigkeit in der Preis-Jury erfolgt ehrenamtlich.

8. Rechtsausschluss

Der "Wolfgang Heilmann-Preis" ist eine freiwillige Einrichtung, die jederzeit widerrufen werden kann.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Tübingen, 17.10.2007

Integrata-Stiftung

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Pressemitteilung zum 1 Kongress der Integrata-Stiftung

Am 14. Oktober 2010 veranstaltet die Integrata-Stiftung im Radisson Blu Hotel in Karlsruhe ihren 1. Kongress mit dem zentralen Thema „Mehr Lebensqualität durch IT!“ Statt der allgemeinen technischen Sichtweise steht die soziale Komponente der Informationstechnologie im Vordergrund. Die Teilnehmer erwartet ein hochwertiges Vortragsprogramm mit namhaften Referenten und Keynotes.

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