Vermögen der Stiftung

Das Anfangsvermögen der Stiftung besteht aus 1.000.000 (1 Mio. EURO). Weitere Mittel werden der Stiftung als Zustiftung oder Darlehen durch den Stifter zugeführt werden, sofern es der Stiftungszweck erfordert und entsprechende Mittel zur Verfügung stehen. Dem Vermögen wachsen auch Zuwendungen Dritter zu, sofern diese Zuwendungen (Zustiftungen) ausdrücklich dazu bestimmt sind.

Das Anfangsvermögen der Stiftung ist in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten. Das gleiche gilt für das Vermögen, welches der Stiftung durch Verfügungen des Stifters zufallen wird, sei es durch Verfügungen unter Lebenden oder Verfügungen von Todes wegen.

Ein Rückgriff auf die Substanz des Stiftungsvermögens ist nur mit vorheriger Zustimmung des Aufsichtsbehörde zulässig, wenn der Stifterwille anders nicht zu verwirklichen und der Bestand der Stiftung für angemessene Zeit gewährleistet ist und nachteilige Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit nicht zu erwarten sind.

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Pressemitteilung zum 1 Kongress der Integrata-Stiftung

Am 14. Oktober 2010 veranstaltet die Integrata-Stiftung im Radisson Blu Hotel in Karlsruhe ihren 1. Kongress mit dem zentralen Thema „Mehr Lebensqualität durch IT!“ Statt der allgemeinen technischen Sichtweise steht die soziale Komponente der Informationstechnologie im Vordergrund. Die Teilnehmer erwartet ein hochwertiges Vortragsprogramm mit namhaften Referenten und Keynotes.

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