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Der Vorstand und seine AufgabenDer Vorstand besteht aus einer oder mehreren, maximal jedoch drei Personen und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied ist nur gemeinschaftlich mit einem anderen Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Besteht der Vorstand nur aus einer Person, unterzeichnet er gemeinschaftlich mit dem Vorsitzenden des Kuratoriums. Die Amtszeit eines Vorstands beträgt grundsätzlich fünf Jahre. Nach Ablauf der Amtszeit bleibt das Vorstandsmitglied bis zur Berufung seines Nachfolgers im Amt. Wiederwahl des Vorstands ist zulässig. Der Vorstand verwaltet die Stiftung und organisiert den Stiftungsbetrieb. Ihm obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
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stiftung :: aktuellPressemitteilung zum 1 Kongress der Integrata-StiftungAm 14. Oktober 2010 veranstaltet die Integrata-Stiftung im Radisson Blu Hotel in Karlsruhe ihren 1. Kongress mit dem zentralen Thema „Mehr Lebensqualität durch IT!“ Statt der allgemeinen technischen Sichtweise steht die soziale Komponente der Informationstechnologie im Vordergrund. Die Teilnehmer erwartet ein hochwertiges Vortragsprogramm mit namhaften Referenten und Keynotes.Preis-Einreichunghunit :: aktuell |