Zustiftungen
Zustiftungen sind Zuwendungen von mindestens € 10.000 zum Stiftungskapital, aus dessen Ertrag die Fördervorhaben bedient werden.
Jeder Zustifter erhält eine Spendenbescheinigung sowie eine namentliche Eintragung im "Buch der Stifter und Sponsoren". Bei größeren Zustiftungen steht einem Zustifter Sitz und Stimme im Stiftungskuratorium zu. Er kann damit gestaltend auf die Fördervorhaben einwirken und die Stiftung auch ideell bereichern.
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INTEGRATA-Stiftung für humane Nutzung der Informationstechnologie
Deutsche Bank Tübingen, BLZ 640 700 85
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